Du bist am Tauchsport interessiert und möchtest Dich mit Gleichgesinnten zusammentun und von den Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft profitieren? Dann freuen wir uns über die Zusendung eines ausgefüllten Aufnahmeantrages. Unsere Satzung, sowie den Aufnahmeantrag kannst Du hier downloaden.
PDF-Dokumente können mit dem frei verfügbaren Adobe Reader geöffnet werden.
Mitglieder erhalten exklusiven Zugang zu vereinsinternen Themen, Bildern, Dokumenten und unserem vereinsinternen Forum inkl. Buddy-Suche.
Wir sind als Verein Mitglied des Deutsches Ehrenamt e.V. und geniessen dadurch verschiedene Vorteile und einen optimalen Versicherungsschutz für den Verein und die Mitglieder durch den Vereins-Schutzbrief:
- Absicherung der Ehrenamtsträger über die gesetzliche Unfallversicherung der VBG
- Vermögensschadenshaftpflicht
- Veranstaltungshaftpflicht – bei unseren Veranstaltungen sind wir auf der sicheren Seite
- Vereinshaftpflichtversicherung
Und das alles zu fairen Konditionen. Das gibt auch uns die Möglichkeit zu fairen Beiträgen.
Auszug aus unserer Satzung § 5 Abs. (1) bis (7):
§ 5 Mitgliedschaft | |
(1) | Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck fördern will. |
(2) | Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Jugendliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. |
(3) | Ordentliche Mitglieder können alle Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden, Minderjährige nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der gleichzeitig die Zahlungsverpflichtung für den Antragsteller übernimmt. |
(4) | Mitglieder unter 18 Jahren werden als Jugendliche Mitglieder geführt, die kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben. Über die untere Altersgrenze entscheidet der Vorstand. |
(5) | Ehrenmitglieder werden nach einstimmigem Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht, können aber an Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teilnehmen. |
(6) | Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereines zu richtender Aufnahmeantrag. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern mit einfacher Mehrheit. Mit der Aufnahme des Mitgliedes in den Verein, erkennt dieses die Regelungen der Satzung als verbindlich an. |
(7) | Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschließung. Der Austritt ist nur zum Ende eines jeden Jahres möglich. Er ist spätestens drei Monate vorher gegenüber dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Jedes der Vorstandsmitglieder ist zum Empfang der Austrittserklärung berechtigt. |